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Reglement NEU 2024
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Reglement Jugend/ KinderQuad
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MD – CUP
Reglement
Kurzausschreibung


Zur Austragung kommen min. 3 Läufe, welche wie folgt bewertet werden:


1.Platz 20 P.,

2.Platz 17 P.,

3.Platz 15 P.,

4.Platz 13 P.,

5.Platz 11 P.,

6.Platz 10 P.,

7.Platz 9 P.,

8.Platz 8 P.,

9 Platz 7 P.,

10.Platz 6 P,

11.Platz 5 P,

12.Platz 4 P,

13.Platz 3 P,

14.Platz 2 P,

15.Platz 1 Punkt.


Die höchsten Punktzahlen werden für die Jahreswertung addiert.
Alle Läufe werden in der Jahreswertung gewertet. (kein Streichergebnis)
Die Auswertung erfolgt nach den offiziellen Ergebnissen der Veranstalter.
Jahresklassensieger ist der Fahrer mit der höchsten Punktzahl,

bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Anzahl der besseren Platzierungen aller Wertungsläufe.


Es besteht Helm- (Straßenzugelassene Motorradhelme sind zugelassen - keine
Stahl-, Militär-, Fahrrad-, Bau-, Feuerwehrhelme und ähnliches) und Gurtpflicht in allen Sektionen. (Jede Fahrzeugbesatzung ist für sich selbst und die Einhaltung der Helm und Gurtpflicht selbst verantwortlich.)
Gruppenstart ist möglich – d.h. eine Gruppe von Teilnehmer startet gemeinsam in die Sektionen und schreibt gemeinsam die Bordkarte. (Vorgabe durch Veranstalter)


Die Cup-Teilnehmer des Veranstalters dürfen am eigenen Lauf teilnehmen, wenn der Veranstalter dieses zu lässt.
Teilnehmer vom Veranstalter dürfen die Sektionen nicht im Vorfeld befahren bzw. abfahren.
Fahrer vom Veranstalter die aus organisatorischen Gründen nicht teilnehmen können, erhalten für ihren Lauf in Gesamtwertung das Durchschnittsergebnis.
Nach jedem Lauf findet eine Siegerehrung statt und die Gesamtauswertung wird am letzten Veranstaltungstag nach der Tageswertung durchgeführt.


Die ersten drei Plätze jeder Klasse erhalten Pokale, die Beifahrer eine Anerkennung.


Änderungen zum Reglement 2019 sind im Text markiert:
o Neuerung: rot markiert


Teil A: Allgemeine Bestimmungen


1. Grundlagen


Bei den Veranstaltungen des MD-Cup handelt es sich um Geländewagen-Trials.
Ein Geländewagen-Trial ist eine Geschicklichkeitsprüfung für vierradgetriebene Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Leergewicht auf abgesperrten Strecken, im schwierigen Gelände.
Es dürfen keinerlei Prüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten durchgeführt werden.
Sollten Maximalzeiten für bestimmte Sektionen erforderlich sein, so gibt der Veranstalter diese vor Beginn bekannt.


2. Teilnehmer und Beifahrer
Teilnahmeberechtigt als Starter sind alle mit gültiger Fahrerlaubnis.
Unter nachfolgenden Voraussetzungen sind Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren ohne Führerschein startberechtigt:
- Nur in Begleitung eines Erwachsenen mit gültiger Fahrerlaubnis.
- Nur Veranstaltungen, bei denen keine Transportetappen, Überquerungen o.ä. auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen vorgesehen sind.
- Der Fahrzeugbesitzer hat sicherzustellen, dass der Jugendliche bereits genügend Fahrerfahrung hat, um an der Trialveranstaltung teilzunehmen.
- Die Nennung muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.
Beifahrer können alle Personen mit vollendeten 14. Lebensjahr (bei Minderjährigen mit Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter) sein.
Es ist während der Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer erlaubt.
Die Teilnehmer erhalten eine feste Startnummer, welche sie das ganze Jahr beibehalten.
Der Fahrer darf seine Startnummer auch bei Fahrzeugwechsel behalten, wenn die Klasse beibehalten wird und der Wechsel nicht innerhalb einer Veranstaltung erfolgt.
Ein Teilnehmer darf in derselben Veranstaltung auch mit mehreren Fahrzeugen starten, wenn diese in unterschiedlichen Klassen gelistet sind. Es ist aber nicht erlaubt mit 2 fast identischen Fahrzeugen zu starten – z.B. geht es nicht mit einem CJ 5 in Klasse 3 und einem 2. CJ 5 in der Klasse 6 oder mit einem SJ 413 in der Klasse 2 und einem Samurai in der Klasse 3 zu starten.


3. Nennung und Nenngeld
Zu jeder Veranstaltung ist ein vollständig ausgefülltes und leserliches Nennformular bis zur Fahrerbesprechung abzugeben. Änderungen einer Nennung sind bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls möglich.


Das Nenngeld für jeden Lauf beträgt
- 50,00 € pro Starter / Auto (beinhaltet die notwendigen Versicherung durch den
Veranstalter wie Teilnehmerunfallversicherung und Haftpflicht Motorsportgerät)


- 20,00 € pro Mannschaft
- 15,00 € pro Starter Jugend-Quad


Die Nennung sollte 1 Woche vor der Veranstaltung beim Veranstalter per Fax, Post oder EMail vorliegen.
Die Vordrucke liegen bei der vorherigen Veranstaltung aus oder lassen sich unter
www.md-cup.de herunterladen.
Der Veranstalter behält sich weiterhin das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe (ohne Schadenersatz) abzusagen.


4. Rücktritt


Bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung um mehr als 24 Stunden haben die Starter Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.
Andere Erstattungen liegen im Ermessen des Veranstalters.


5. Fahrerbesprechung und Sektionsabnahme


Vor dem Start des ersten Fahrzeuges wird eine Sektionsabnahme und eine
Fahrerbesprechung stattfinden. Die Fahrzeugabnahme hat einmalig vor dem 1. Start im Kalenderjahr oder bei technischen Änderungen zur erfolgen. Erfolgt die Nennung und Fahrzeugabnahme durch Verschulden des Teilnehmers verspätet, zahlt er eine Mehraufwandgebühr von 10 Eur an den Veranstalter. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht.
Fahrzeugabnahme erfolgt die technischen Verantwortlichen des MD-Cups ab Freitagabend vor der Veranstaltung.


Streckenabnahme hat bis zur Fahrerbesprechung durch 1 Person vom Veranstalter sowie 2 Fahrer (durch den Veranstalter festzulegen / je 1 Geländewagen- und 1 Quadfahrer) und den MD-Cup Vorstand (Vertreter) zu erfolgen. Alle Sektionen außer der Proto müssen bis zu diesem Zeitpunkt komplett aufgebaut sein.


6. Regeln zu jeder Veranstaltung


1. Bei der Technischen Abnahme hat der Teilnehmer auf alle Umbauten dem Reglement entsprechend hinzuweisen. Bei nachträglicher Feststellung von Umbauten erfolgt Umstufung in Proto für diesen Lauf und das Ergebnis fließt nicht in die Jahreswertung ein. Wenn keine ausreichende Sicherheitsvorrichtung vorhanden ist, kann die Protosektion nicht gefahren werden und wird mit 900 Punkten gewertet.


2. Ein Trainieren in den Sektionen ist weder vor noch während der Veranstaltung erlaubt.


3. Der Veranstalter ist berechtigt festzulegen, an welcher Sektion oder zu welchem Zeitpunkt der Teilnehmer startet.


4. Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Anweisungen des
Veranstalters und seiner Helfer zu halten, bei nicht beachten der Anweisungen können die betroffenen Starter ausgeschlossen werden.


5. Der Sektionsleiter zeigt an, wann das Fahrzeug durch offensichtliches Unvermögen des Fahrers oder unsportliches Verhaltens des Teams die Sektion zu verlassen hat.


6. Die Sektion darf während der Prüfung nur vom Sektionsleiter und dessen Helfern betreten werden.


7. Der oder die Sektionsleiter dürfen während der Veranstaltung nicht wechseln.


8. Die Vergabe von Strafpunkten wird von dem zuständigen Sektionsleiter vorgenommen. Unstimmigkeiten müssen an Ort und Stelle geklärt werden.


9. Bei Abbruch des Wettbewerbs wird keine Wertung erstellt.


10. Der Wettbewerb endet, wenn jeder Teilnehmer die für ihn vorgeschriebenen Sektionen absolviert hat oder der vom Veranstalter bekannt gegebene Zeitpunkt erreicht ist. Die Bordkarte muss spätestens 30 Minuten nach durchfahren der letzten Sektion oder nach Sektionsschluss abgegeben werden. Später eingegangene Bordkarten werden für die
Auswertung nicht berücksichtigt.


11. An den Fahrzeugen dürfen während der Veranstaltung bis zum Ablauf der Einspruchsfrist keine technischen Änderungen aber notwendige Reparaturen vorgenommen werden.


12. Im Zeitraum zwischen Start und Dokumentenabgabe besteht für die Fahrer
Alkoholverbot.


13. Klassensieger der Tagesauswertung ist der Teilnehmer mit der geringsten Anzahl von Strafpunkten. Das Ergebnis wird zur Siegerehrung bekannt gegeben. Für die Auswertung ist das vom MD-Cup gestellte Auswertungsprogramm vorgeschrieben.


14. Für alle Fahrzeuge hat ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden zu bestehen.


15. Alle Veranstalter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 


7. Haftungsausschluss


1. Ein Haftungsausschluss besteht für Forderungen gegen den Veranstalter, seine Helfer, den Geländeeigentümer und Geländepächter für Gefährdung und leichte Fahrlässigkeit.
Dieser wird mit Unterzeichnung der Nennung wirksam.


2. Ist eine Nennung ohne eingetragenen Beifahrer abgegeben worden, so haftet der Fahrer für alle Schäden, die durch mitfahrende Personen verursacht werden.


3. Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Fahrzeug verursachten Schäden.


8. Einsprüche
Einsprüche müssen grundsätzlich schriftlich unter Beifügung einer Gebühr von 50,- € je
Einspruch beim Schiedsgericht unter Beachtung der Einspruchsfrist von 30 Minuten nach Sektionsschluss eingereicht werden. Bei stattgegebenem Einspruch wird die Gebühr zurückgezahlt, jedoch bei Ablehnung verfällt die Gebühr zu je 50% an den Veranstalter und den MD-Cup.
Die Entscheidung über den Einspruch trifft das Schiedsgericht, dessen Zusammensetzung zur Fahrerbesprechung bekannt gegeben wird.
Das Schiedsgericht besteht aus den veranstaltenden Verein, den technischen Kommissar des MD Cups und dem Fahrersprecher.
Bei Befangenheit (insbesondere, wenn der Einspruch ihn selbst, seine Mannschaft oder seinen Verein betrifft) wird der Fahrervertreter ausgetauscht.
Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichtes ist keine Berufung zulässig.

 


Teil B: Sektionsaufbau und Wertung


1. Sektionen


Es werden für alle Fahrzeugklassen mindestens 7 und maximal 10 Sektionen erstellt. Bei Zweitagesveranstaltungen werden mindestens 10 Sektionen gesteckt.
Weiterhin ist mindestens eine zusätzliche Sektione für Prototypen zu erstellen. Dafür kann für die Prototypen eine normale Sektion entfallen, dieses ist vom Veranstalter festzulegen.
Die Anzahl der Versuche zwischen 2 Toren ist auf vier begrenzt. Das erste Tor ist immer vorwärts zu durchfahren alle anderen Tore inkl. Schlusstor können sowohl vorwärts wie rückwärts befahren werden. Anfang und Ende einer Sektion sind deutlich gekennzeichnet. Die beiden gedachten Linien
zu Beginn und am Ende einer Sektion sind im Winkel von 90 zur Fahrbahnmitte gemeint. Die Sektion gilt als beendet/verlassen, wenn das Fahrzeug diese Linien vollständig passiert hat.


2. Aufbau der Sektionen


Es sind Stangen mit Hülse und loser Kugel zum Aufbau der Sektionen erlaubt.


3. Richtverfahren 1: System Tore (siehe Beispiel I)


Abstand der Tore: mindestens 5 m von der gedachten Fahrlinienmitte.
Breite der Tore: mindestens 2,40 m (waagerecht gemessen).
Abstand des Bandes: möglichst 2,20 m von dem gedachten Fahrbahnrand zwischen 2 Toren.
Stangenhöhe: etwa 1,20 m über dem Boden.
Anzahl der Tore: mind. 5, max. 12 Tore pro Sektion.
Mehrfachtore am Sektionsende: Mindestbreite 2,40 m, maximal 3 Tore.


4. Richtverfahren 2: System Gasse (siehe Beispiel 2)


Gasse: Die Sektionen werden in schweren Geländen in Form einer Gasse von ca. 10 m Breite austrassiert.
Abstand der Tore: mindestens 5 m.
Breite der Tore: mindestens 9 m.
Mindestabstand des Bandes: 0,50 m von dem gedachten Fahrbahnrand zwischen 2 Toren.
Stangenhöhe: etwa 1,20 m über dem Boden.
Anzahl der Tore: mind. 5, max. 12 Tore/Sektion.
 Sektionsstange

Absperrbandstange
~ Flatterband
Beispiel Richtverfahren 1 Beispiel Richtverfahren 2


5. Erläuterung der Punktwertung


Die Punktwertung erfolgt für alle Klassen nach den gleichen Regeln. Die Strafpunkte aus den  einzelnen Sektionen werden zur Gesamtpunktzahl addiert.
Für jedes Vergehen im direkten Zusammenhang z.B. Absperrband inkl. Absperrstange wird nur die höchste Punktzahl für das Vergehen gewertet. In diesem Fall 1 x 160 Punkt so lang der Teilnehmer sich nicht vom Absperrband löst. Werden mit dem Absperrband dabei weitere Strafpunkt verursacht z.B. Kugel oder Stange werden diese zusätzlich gewertet.
Für bestimmte Fahrzeugverbesserungen werden prozentuale Aufschläge hinzugezählt (siehe Teil C). Dies ergibt die Wertungspunktzahl. Sieger in einer Klasse ist der Fahrer mit der geringsten Wertungspunktzahl.


1. Fahrtrichtungswechsel - 4 Punkte
Ein Fahrtrichtungswechsel liegt vor, wenn die Masse des Fahrzeuges gegen die bisherige Fahrtrichtung rollt, fährt oder rutscht. Fährt der Fahrer beim Fahrtrichtungswechsel neben ein bereits durchfahrenes Tor, darf das Fahrzeug mit der Fahrzeugkontur die gedachte Linie des Tores nicht verlassen.
Ein weiterer Fahrtrichtungswechsel liegt nur dann vor, wenn die Rückwärtsbewegung durch eine Vorwärtsbewegung unterbrochen wird, oder umgekehrt.


2. Kugel - 20 Punkte
Dies liegt vor, wenn die Markierung (Holzkugel) vom Fahrzeug direkt oder indirekt (z.B. durch aufgewirbelte Steine) verursacht, herunter fällt.


3. Torstangen um- oder überfahren - 40 Punkte
Eine Stange ist um- oder überfahren, wenn sie mit einem zweiten Punkt den Boden berührt.


4. Nicht durchfahrene oder ausgelassene Tore - 80 Punkte
Das Tor ist durchfahren, wenn das Fahrzeug mit seiner äußersten Kante min. mit einem Rad ca. die Mitte des Rades die Torlinie überfahren hat. Fährt ein Fahrer beim Vorwärtsfahren/Rückwärtsfahren neben ein Tor, darf die Fahrzeugaußenkante die gedachte Linie des Tores nicht verlassen, sonst gilt das Tor als ausgelassen. Dies gilt auch, wenn bereits durchfahrene Tore nochmals passiert werden.


5. Stangen und Absperrband - 160 Punkte
Stange, Kugel dürfen nicht vom Teilnehmer oder Dritter verändert werden. Absperrband kann ohne Hilfsmittel vom Fahrer oder Beifahrer per Hand vom Fahrzeug entfernt werden. Punkte werden auch für Absperrstange oder Absperrband, zerbrechen, um- oder überfahren oder
zerreißen, geschrieben.


6. Die Sektion ist für den Teilnehmer jeweils beendet, wenn
 innerhalb der Sektion aufgegeben wird,
die Sektion vor dem Ende verlassen wird/das Fahrzeug außerhalb des Bandes oder der gedachten Linie zwischen den Absperrstangen fährt.
Der Teilnehmer erhält alle bis dahin erteilten Punkte und die Punkte für alle nicht mehr erfüllten Aufgaben (nicht durchfahrene Tore), jedoch maximal 900 Punkte. Teilnehmer wird bei Abbruch nicht bestraft.


7. Nichtbefahren (Verweigern) einer Sektion, Abschnallen oder Abnehmen des Helms innerhalb der Sektion - 900 Punkte


8. Bei einem erneuten Versuch ein Tor zu durchfahren, darf das Fahrzeug durch die bereits durchfahrenen Tore zurücksetzen.

 

Sonderregelungen Quad /ATV


8. Punkte für 1Fuß vorsätzlich auf den Boden setzen um anderweitig einen Vorteil zu verschaffen Es darf nicht mit beiden Füßen vom Fahrzeug abgestiegen werde. Dieses gilt als Abbruch der Sektion. Die Ausnahme hier: Quads ohne Rückwärtsgang dürfen nach Anweisung des Sektionsleiters zurückgeschoben werden. Dieses wird jeweils als Rückwärtsfahren gewertet.
Natürliche Hindernisse in der Strecke (Steine/Äste oder ähnliches) dürfen nicht mit den Gliedmaßen bewegt oder entfernt werden.
Um der Sicherheit der Teilnehmer und der Zuschauer zu gewährleisten, ist es möglich, sich in der Sektion von begleitenden Personen sichern zu lassen. Jedoch dürfen diese nur mit Zustimmung des Sektionsleiters die Sektion betreten.
Hierbei darf weder gezogen noch geschoben werden es ist lediglich das Quad vor umfallen oder kippen durch die begleitende Person laut Nennung (Helmpflicht) zu halten wenn dies gewünscht oder erforderlich ist. Bei erkennbarem Verstoß (wird dies wie Abbruch/Verlassen der Sektion gewertet.)
Es ist einen Brustpanzer oder Körperpanzer zu tragen wie er im Motocross Verwendung findet.
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter Tore für Quad zum Auslassen festlegen, diese Tore sind farblich zu kennzeichnen.


6. Streckenskizze
Eine Streckenskizze, aus der die Lage der Sektionen ersichtlich ist, muss bei der Dokumentenabnahme aushängen.


7. Sicherheit
Geeignete Feuerlöschmittel sowie Ölbindemittel und Schaufel müssen in ausreichender Menge (min. 1 Feuerlöscher min. 6kg pro Sektion) zur Verfügung stehen. Empfehlung jedes Fahrzeug sollte einen Feuerlöscher mitführen.
Die Erstversorgung durch anwesende Rettungssanitäter (erkennbar, sofort erreich- und einsetzbar) und ein RTW muss bei allen Veranstaltungen vor Ort sein.
Eine Zufahrt und Abfahrt des Sanitätsdienstes muss jederzeit gegeben sein.


8. Mannschaftswertung
Als Mannschaft müssen min. 3 Fahrzeuge max. 4 Fahrzeuge genannt werden. Gewertet werden nur die 3 besten Fahrzeuge einer Mannschaft. Die Einzelplatzierungen der Teilnehmer werden addiert
und die Mannschaft mit der niedrigsten Punktzahl gewinnt. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung des 4. Fahrzeug.


Teil C: Technische Bestimmungen


Zulässige Fahrzeuge:
Es dürfen Geländewagen mit Vierradantrieb starten. Für die Klassen 1 bis 5 müssen dafür mindestens 50 identische Fahrzeuge weltweit produziert sein.


Klasse: 1
Suzuki LJ 50, LJ 80, Haflinger, Daihatsu Sparcar, Fiat Panda 4x4
Side by Side


Klasse: 2
Suzuki SJ 410/413


Klasse: 3
Suzuki “echter” Samurai (breite Achsen & Radläufe), Jimny, Golf Country, Daihatsu Rocky
(kurz), Aro 10, Willys M 3, M 38, Hotchkiss M 20l, Munga 4, Munga 6, Munga 8, Jeep CJ 5,
Delta, Mutt, VW Iltis, Austin Champ, Alfa Matta, Fiat, Campagnola, Mahindra, SJ 413 (lang),
Suzuki Vitara, Suzuki X-90, Daihatsu Feroza, M 151 A, Shiguli UAZ 2121, Toyota RAV 4,
Daihatsu F 10, F 20, F 50, F60, Lada Niva


Klasse: 4
Toyota BJ 40, BJ 42, Jeep CJ 7, LR 88, LR 90, Mitsubishi Pajero, Isuzu Trooper, Jeep
Wrangler, Toyota BJ 70, LJ 70, Rocky lang, Opel Frontera, Korando, Suzuki Vitara lang,
Terrano II. Ford Maverick, Kia Sportage, GAS 69.

 


Klasse: 5
Range Rover, LR 109. LR 110, Mercedes G kurz & lang, Nissan Patrol GR kurz & lang, Nissan
Terrano, Mitsubishi Pajero V20 & lang, Isuzu Trooper lang. CJ 6, CJ 8, Toyota HJ 45, BJ 43,
Daihatsu Pick Up, Hi-Lux, Chevrolet Blazer, Scout, UAZ, Ford Bronco, Ramcharger, Pinzgauer
4x4, Volvo Lappländer, Toyota HJ 60, 61, LJ 73, LJ 75, BJ 75, Four Runner, HJ 80, HDJ 80,
Opel Monterey, Peugeot Dangel, Jeep Cherokee, Terrano II lang, Ford Maverick lang,
Mitsubishi L 300.


Die Klasse 1-5 werden im Jahr 2024 probehalber zu 2 Klassen für die Auswertung
zusammengefasst. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die gefahrenen Punkte durch einen ermittelten Handicap-Faktor (HCF) geteilt. Dieser HCF wird nach folgender Formel berechnet.


Berechnungsformel: Fahrzeuglänge – 3,00 m + [(Fahrzeugbreite – 1,39 m) x 2,6] + [(Radstand -
1,93 m) x 2,6] +1


Der ermittelte HCF wird im Anhang veröffentlicht. Zum Beginn wird neben der Vermessung von Fahrzeugen auch auf eine Liste der GTG zurückgegriffen. Die Klasse PKW Klein endet bei einem HCF von 2,99 und die Klasse PKW Groß umfasst alle Fahrzeuge mit einem HCF ab 3,00.


Klasse: 6 (Proto)/7 (Proto+)
Alle vorgenannten Fahrzeuge mit über die Definition „Serienfahrzeuge“ hinausgehenden Änderungen und alle Fahrzeuge, die in den Klassen 1 bis 5 nicht zuzuordnen sind, auch Eigenbauten. Serienfahrzeuge mit einem Aufschlag über 15 % werden auch in die Proto eingestuft. Proto+ werden Fahrzeuge mit Allradlenkung eingestuft.


Klasse: 8 ATV /Quad
Es kann mit allen Quad / ATV Marken, welche für Erwachsene bestimmt sind, gestartet werden.
Nicht genannte Fahrzeuge werden vom Veranstalter einer Klasse zugeordnet.


Klasse 1-5: Seriennahe Fahrzeuge
Sicherheitsgurte: Es müssen für die Insassen mindestens die serienmäßigen
Sicherheitsgurte (3-Punktgurte) vorhanden sein.


Reifen:
Erlaubt sind alle Reifengrößen. Erlaubt sind Wettbewerbsreifen, wie Dessert Dog, Alligator, Ackerschlepperprofil, Stoppel- und Noppenreifen, werden aber mit 5% beaufschlagt. Für Veränderungen am Profilbild durch z.B. Herausschneiden von Stollen erfolgt ebenfalls ein Aufschlag von 5%, wenn der Originalreifen nicht unter Wettbewerbsreifen zählt. Ketten sind verboten.


Bremsen:
Die Wirkungsweise der Bremsanlage darf nicht verändert werden. Es dürfen
Scheibenbremsen und Bremskraftverstärker nachgerüstet werden. Einzelradbremsen oder Bremsen die nur auf eine Fahrzeugseite wirken sind nicht erlaubt. Eine Feststellbremse, die auf die Kardanwelle oder Hinterachse wirkt, muss vorhanden sein.


Motor:
Motoren sind freigestellt.


Getriebe:
Eine Abschaltung der Hinterachse wird generell in die Protoklasse eingestuft. Die Übersetzung ist freigestellt.


Achsen:
Übersetzungsverhältnisse und Befestigung der Achsen unterhalb oder oberhalb der Federn sind freigestellt. Typfremde Achsen werden mit 5% beaufschlagt. Der Originalradstand ist beizubehalten, bei Veränderungen erfolgt eine Einstufung in Klasse 6.


Türen/Dach/Elektrik:
Hardtop, Plane, Spiegel, Hecklappe, Rücksitze, Reserveradhalterungen, Rücklichter und Oberteil der Türen dürfen entfernt werden. Ein Türunterteil, dass mindestens 10 cm höher sein muss als die unbelastete Sitzfläche, muss auch dann vorhanden sein, wenn das Fahrzeug serienmäßig ohne Türen ausgeliefert wird.


Tank:
Form und Lage des Tanks kann verändert werden. Er muss gegen Beschädigungen gesichert sein und fest mit dem Fahrzeug verschraubt sein.


Stoßstangen:
Die Stoßfänger sind freigestellt. Sie können auch entfernt werden.


Federn:
Federungssysteme (Drehstab-/Blatt-/Schraubenfedern), die nicht der Serie entsprechen, werden mit 5% beaufschlagt. Nicht serienmäßige Niveauregulierungen sind verboten. Der Originalradstand ist beizubehalten, bei Veränderungen erfolgt eine Einstufung in Klasse 6.


Sperren:
Für die hinteren Antriebsräder ist eine Differentialsperre freigestellt. Eine funktionsfähige vordere Differentialsperre wird mit 5% beaufschlagt.


Auspuff:
Die Abgasanlage ist freigestellt, darf aber einen Lautstärkepegel von 98 dB bei 2/3 der Nenndrehzahl nicht überschreiten.


Lenkung:
Die Originallenkung ist vorgeschrieben, allerdings dürfen die Lenkanschlagsschrauben verändert werden. Servolenkung ist erlaubt, auch als Nachbau.


Bügel / Käfig :
Fahrzeuge müssen generell mit einem Überrollbügel ausgerüstet sein. Der Überrollbügel muss mit dem Fahrzeug fest (festes Grundmaterial vorausgesetzt) verbunden, nach hinten beidseitig abgestützt sein. Im Hauptbügel (Bügel auf Höhe der B-Säule mit den seitlichen Abstützung nach hinten) muss min. eine Diagonale vorhanden sein. Sollte der Bügel zum Käfig erweitert sein,
darf alternativ zur Diagonale eine Dachstrebe genutzt werden. Die Lage der Diagonale / Dachstrebe und der seitlichen hinteren Abstützung werden auf Beispielbilder im Anhang veröffentlicht. Bei Verwendung eines Käfigs darf auch der Scheibenrahmen entfernt werden.
Bei Bügel oder Käfig sind die Original Karosseriemaße einzuhalten. Abweichungen (kleiner als Originalmaß) werden mit je 5% für A und B-Säule beaufschlagt, dieses betrifft auch die Entfernung der B-Säule ohne Ersatz (Breite beachten). Der Hauptbügel muss bis zur Schulterhöhe mindestens den Außenmaßen der Sitze entsprechen und über den Kopf der
Insassen (mit Helm in aufrechter Sitzposition) reichen. Bei Fahrzeugen mit Käfig ohne Scheibenrahmen darf der Käfig max. 10 cm schmaler je Seite als die Maße der Frontscheibe sein und muss max. 10 cm hinter der vorderen Außenkante des Scheibenrahmens beginnen. Fahrzeuge mit kleineren Käfigen werden in Proto eingestuft.
Ausnahme der Bügelpflicht: Geschlossene Fahrzeuge ab Baujahr 2005 mit gültiger
Hauptuntersuchung (TÜV) und Zulassung nach StVZO können ohne Käfig starten. Der Veranstalter behält das Recht diese Fahrzeuge von der Teilnahme aus zu schließen oder ausgewählte Sektionen zu sperren. Fahrzeuge ohne Käfig können nicht an der Jahreswertung teilnehmen.


Scheibenrahmen :
Scheibenrahmen dürfen nicht entfernt (auch nicht geklappt) werden, wenn kein Käfig vorhanden ist.


Karosserie:
Die Karosserie muss unterhalb der Gürtellinie den Originalmaßen entsprechen. Die Gürtellinie ist vorn die Linie auf der die serienmäßige Motorhaube aufliegt. Hinten und seitlich bei offenen Fahrzeugen der obere Rand der serienmäßigen Bordwand und bei geschlossenen Fahrzeugen die Unterkante der Fenster. Für die Türen gilt das oben Festgelegte.


Helme:
Müssen eine Straßenzulassung haben und über ein E Prüfzeichen verfügen.


Ältere Fahrzeuge:
Diese dürfen auf den neusten Stand, jedoch typengebunden, umgerüstet werden.
Achtung! Alles nicht ausdrücklich erlaubte ist verboten!
Klasse 6 (Proto)+ 7 (Proto+): Prototypen & Serienfahrzeuge mit mehr
als 15% Aufschlag


Fahrzeuge:
Alle Fahrzeuge müssen zwei Achsen und vier gummibereifte Räder haben.


Karosserie:
Diese muss einwandfrei gearbeitet und darf keinesfalls nur behelfsmäßiger Natur sein. Die Karosse darf keine scharfen Kanten aufweisen. Der Radius von Ecken und Kanten muss mindestens 8 mm betragen. Die Karosserie muss fest, starr und undurchsichtig sein. Sie muss alle mechanischen Elemente vollständig abdecken. Vorne muss die Karosserie bis mindestens zur Höhe der Lenkradmitte und nicht weniger als 42 cm über die Fahrersitzbefestigung reichen. Seitlich muss die Karosserie den Insassen einen ausreichenden Schutz bieten. Dazu muss sie bis mindestens zu einer Linie von 10 cm über dem höchsten Punkt der unbelasteten Sitzoberfläche reichen. Die Fahrzeuge müssen eine
geschlossene Bodenplatte haben.


Sitze:
Die Anzahl der Sitze ist freigestellt, sie müssen fest mit der Karosserie verschraubt sein.


Motorraum:
Zwischen Motor- und Fahrgastraum sowie zwischen Kraftstoffbehälter und Fahrgastraum muss eine flüssigkeitsdichte und feuerfeste Schutzwand eingebaut sein.


Radaufhängung:
Die Fahrzeuge müssen gefederte Achsen haben. Eine starre Verbindung mit dem Chassis ist verboten.


Überrollkäfig:
Ist in allen Fahrzeugen der Klasse 6, den Richtlinien entsprechend, zwingend vorgeschrieben.


Sicherheitsgurte:
Es sind mindestens Hosenträgergurte vorgeschrieben.



Klasse 6 (Proto) darf nur eine gelenkte Vorderachse verwenden. Klasse 7 (Proto+) muss 2 gelenkte Achsen nutzen.


Jedermann / Einsteiger (wenn vom Veranstalter angeboten):
Es dürfen KFZ Quad ATV mit min 4 gummibereiften Rädern (vom Serienfahrzeug bis zum Proto)starten. Bei Prototypen dürfen während dem Wettkampf keine Hinterachslenkung, Einzelradbremse und nicht serienmäßige Niveauregulierungen verwendet werden.


Auswertung auf Basis vom Handicap Faktor.


Startgeld bei Jedermann beträgt 25,00 Eur.
Dreipunktgurte sind min. vorgeschrieben. Helme werden empfohlen.
Sektionsaufbau erfolgt wie in der Serienklasse. Es sollten 4 Sektionen gebaut werden.


Achtung: Sicherheitsbestimmungen der Klasse 1-7:
Für alle Fahrzeuge sind Haltegriffe für den Beifahrer vorgeschrieben.
Für Fahrzeuge der Klasse 6/7 , Prototypen, ist die Benutzung eines Schutznetzes über dem Überrollkäfig in einer gesondert für Klasse 6/7 ausgewiesenen Sektion empfohlen.
Das Befahren der Sondersektionen für Prototypen ist nur mit den vorgeschriebenen
Sicherheitsausrüstungen erlaubt.
Jugend-Quad wird im Anhang separat geregelt.
………
Grabfeld, 02.03.2024
Download des Reglements als PDF: MD-Regeln_24_0