Kurzausschreibung
Zur Austragung kommen min. 3 Läufe, welche wie folgt bewertet werden:
1.Platz 20 P.
2.Platz 17 P.
3.Platz 15 P.
4.Platz 13 P.
5.Platz 11 P.
6.Platz 10 P.
7.Platz 9 P.
8.Platz 8 P.
9 Platz 7 P.
10.Platz 6 P.
11.Platz 5 P.
12.Platz 4 P.
13.Platz 3 P.
14.Platz 2 P.
15.Platz 1 P.
Die höchsten Punktzahlen werden für die Jahreswertung addiert.
Alle Läufe werden in der Jahreswertung gewertet. (kein Streichergebnis)
Die Auswertung erfolgt nach den offiziellen Ergebnissen der Veranstalter.
Jahresklassensieger ist der Fahrer mit der höchsten Punktzahl, bei Punktgleichheit
entscheidet die höhere Anzahl der besseren Platzierungen aller Wertungsläufe.
Es besteht Helm- (Straßenzugelassene Motorradhelme sind zugelassen - keine
Stahl-, Militär-, Fahrrad-, Bau-, Feuerwehrhelme und ähnliches) und Gurtpflicht in
allen Sektionen. (Jede Fahrzeugbesatzung ist für sich selbst und die Einhaltung der
Helm und Gurtpflicht selbst verantwortlich.)
Gruppenstart ist möglich – d.h. eine Gruppe von Teilnehmer startet gemeinsam in die
Sektionen und schreibt gemeinsam die Bordkarte. (Vorgabe durch Veranstalter)
Die Cup-Teilnehmer des Veranstalters dürfen am eigenen Lauf teilnehmen, wenn der
Veranstalter dieses zu lässt.
Teilnehmer vom Veranstalter dürfen die Sektionen nicht im Vorfeld befahren bzw. abfahren.
Fahrer vom Veranstalter die aus organisatorischen Gründen nicht teilnehmen können,
erhalten für ihren Lauf in Gesamtwertung das Durchschnittsergebnis.
Nach jedem Lauf findet eine Siegerehrung statt und die Gesamtauswertung wird am letzten
Veranstaltungstag nach der Tageswertung durchgeführt.
Die ersten drei Plätze jeder Klasse erhalten Pokale, die Beifahrer eine Anerkennung.
Änderungen zum Reglement 2018 sind im Text markiert:
o
Neuerung: rot markiert
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
1. Grundlagen
Bei den Veranstaltungen des MD-Cup handelt es sich um Geländewagen-Trials.
Ein Geländewagen-Trial ist eine Geschicklichkeitsprüfung für vierradgetriebene Fahrzeuge
unter 3,5 Tonnen Leergewicht auf abgesperrten Strecken, im schwierigen Gelände.
Es dürfen keinerlei Prüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten durchgeführt
werden.
Sollten Maximalzeiten für bestimmte Sektionen erforderlich sein, so gibt der Veranstalter
diese vor Beginn bekannt.
2. Teilnehmer und Beifahrer
Teilnahmeberechtigt als Starter sind alle mit gültiger Fahrerlaubnis.
Unter nachfolgenden Voraussetzungen sind Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren ohne
Führerschein startberechtigt:
Nur Veranstaltungen, bei denen keine Transportetappen, Überquerungen o.ä. auf
öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen vorgesehen sind.
Fahrerfahrung hat, um an der Trialveranstaltung teilzunehmen.
Beifahrer können alle Personen mit vollendeten 14. Lebensjahr (bei Minderjährigen mit
Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter) sein.
Es ist während der Befahrung der Sektion nur ein Beifahrer erlaubt.
Die Teilnehmer erhalten eine feste Startnummer, welche sie das ganze Jahr beibehalten.
Der Fahrer darf seine Startnummer auch bei Fahrzeugwechsel behalten, wenn die Klasse
beibehalten wird und der Wechsel nicht innerhalb einer Veranstaltung erfolgt.
Ein Teilnehmer darf in derselben Veranstaltung auch mit mehreren Fahrzeugen starten, wenn
diese in unterschiedlichen Klassen gelistet sind. Es ist aber nicht erlaubt mit 2 fast
identischen Fahrzeugen zu starten – z.B. geht es nicht mit einem CJ 5 in Klasse 3 und einem
2. CJ 5 in der Klasse 6 oder mit einem SJ 413 in der Klasse 2 und einem Samurai in der
Klasse 3 zustarten.
3. Nennung und Nenngeld
Zu jeder Veranstaltung ist ein vollständig ausgefülltes und leserliches Nennformular bis zur
Fahrerbesprechung abzugeben. Änderungen einer Nennung sind bis zu diesem Zeitpunkt
ebenfalls möglich.
Das Nenngeld für jeden Lauf beträgt 40,00 Eur (35,00Eur Startgeld + 5,00 Eur
TeilnehmerUnfallversicherung über den Veranstalter) und für Mannschaften 15,- € pro
Nennung.
Die Nennung sollten 1 Woche vor der Veranstaltung beim Veranstalter per Fax, Post oder
eMail vor liegen.
Die Vordrucke liegen bei der vorherigen Veranstaltung aus oder lassen sich unter
Der Veranstalter behält sich weiterhin das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus
Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung
vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe (ohne Schadenersatz)
abzusagen.
4. Rücktritt
Bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung um mehr als 24 Stunden haben die Starter
Anspruch auf Rückzahlung des Nenngeldes.
Andere Erstattungen liegen im Ermessen des Veranstalters.
5. Fahrerbesprechung und Sektionsabnahme
Vor dem Start des ersten Fahrzeuges wird eine Sektionsabnahme und eine
Fahrerbesprechung stattfinden. Die Fahrzeugabnahme hat einmalig vor dem 1. Start im
Kalenderjahr oder bei technischen Änderungen zur erfolgen. Erfolgt die Nennung und
Fahrzeugabnahme durch Verschulden des Teilnehmers verspätet, zahlt er eine
Mehraufwandgebühr von 10 Eur an den Veranstalter. Die Teilnahme an der
Fahrerbesprechung ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht.
Fahrzeugabnahme erfolgt die technischen Verantwortlichen des MD-Cups ab Freitagabend vor
der Veranstaltung.
Streckenabnahme hat bis zur Fahrerbesprechung durch 1 Person vom Veranstalter sowie 2
Fahrer (durch den Veranstalter festzulegen / je 1 Geländewagen- und 1 Quadfahrer) und den
MD-Cup Vorstand (Vertreter) zu erfolgen. Alle Sektionen außer der Proto müssen bis zu
diesem Zeitpunkt komplett aufgebaut sein.
6. Regeln zu jeder Veranstaltung
1. Bei der Technischen Abnahme hat der Teilnehmer auf alle Umbauten dem Reglement
entsprechend hinzuweisen. Bei nachträglicher Feststellung von Umbauten erfolgt
Umstufung in Proto für diesen Lauf und das Ergebniss fließt nicht in die Jahreswertung
ein. Wenn keine ausreichende Sicherheitsvorrichtung vorhanden ist, kann die
Protosektion nicht gefahren werden und wird mit 900 Punkten gewertet.
2. Ein Trainieren in den Sektionen ist weder vor noch während der Veranstaltung erlaubt.
3. Der Veranstalter ist berechtigt festzulegen, an welcher Sektion oder zu welchem
Zeitpunkt der Teilnehmer startet.
4. Während der Veranstaltung haben sich die Teilnehmer an die Anweisungen des
Veranstalters und seiner Helfer zu halten, bei nicht beachten der Anweisungen können
die betroffenen Starter ausgeschlossen werden.
5. Der Sektionsleiter zeigt an, wann das Fahrzeug durch offensichtliches Unvermögen des
Fahrers oder unsportliches Verhaltens des Teams die Sektion zu verlassen hat.
6. Die Sektion darf während der Prüfung nur vom Sektionsleiter und dessen Helfern
betreten werden.
7. Der oder die Sektionsleiter dürfen während der Veranstaltung nicht wechseln.
8. Die Vergabe von Strafpunkten wird von dem zuständigen Sektionsleiter vorgenommen.
Unstimmigkeiten müssen an Ort und Stelle geklärt werden.
9. Bei Abbruch des Wettbewerbs wird keine Wertung erstellt.
10. Der Wettbewerb endet, wenn jeder Teilnehmer die für ihn vorgeschriebenen Sektionen
absolviert hat oder der vom Veranstalter bekannt gegebene Zeitpunkt erreicht ist. Die
Bordkarte muss spätestens 30 Minuten nach durchfahren der letzten Sektion oder nach
Sektionsschluss abgegeben werden. Später eingegangene Bordkarten werden für die
Auswertung nicht berücksichtigt.
11. An den Fahrzeugen dürfen während der Veranstaltung bis zum Ablauf der Einspruchsfrist
keine technischen Änderungen aber notwendige Reparaturen vorgenommen werden.
12. Im Zeitraum zwischen Start und Dokumentenabgabe besteht für die Fahrer
Alkoholverbot.
13. Klassensieger der Tagesauswertung ist der Teilnehmer mit der geringsten Anzahl von
Strafpunkten. Das Ergebnis wird zur Siegerehrung bekannt gegeben. Für die Auswertung
ist das vom MD-Cup gestellte Auswertungsprogramm vorgeschrieben.
14. Für alle Fahrzeuge hat ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden zu
bestehen.
15. Alle Veranstalter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
7. Haftungsausschluss
1. Ein Haftungsausschluss besteht für Forderungen gegen den Veranstalter, seine Helfer,
den Geländeeigentümer und Geländepächter für Gefährdung und leichte Fahrlässigkeit.
Dieser wird mit Unterzeichnung der Nennung wirksam.
2. Ist eine Nennung ohne eingetragenen Beifahrer abgegeben worden, so haftet der Fahrer
für alle Schäden, die durch mitfahrende Personen verursacht werden.
3. Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder ihrem Fahrzeug
verursachten Schäden.
8. Einsprüche
Einsprüche müssen grundsätzlich schriftlich unter Beifügung einer Gebühr von 50,- € je
Einspruch beim Schiedsgericht unter Beachtung der Einspruchsfrist von 30 Minuten nach
Sektionsschluss eingereicht werden. Bei stattgegebenem Einspruch wird die Gebühr
zurückgezahlt, jedoch bei Ablehnung verfällt die Gebühr zu je 50% an den Veranstalter und
den MD-Cup.
Die Entscheidung über den Einspruch trifft das Schiedsgericht, dessen Zusammensetzung zur
Fahrerbesprechung bekannt gegeben wird.
Das Schiedsgericht besteht aus den veranstaltenden Verein, den technischen Kommissar des
MD Cups und dem Fahrersprecher.
Bei Befangenheit (insbesondere, wenn der Einspruch ihn selbst, seine Mannschaft oder
seinen Verein betrifft) wird der Fahrervertreter ausgetauscht.
Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichtes ist keine Berufung zulässig.
Teil B: Sektionsaufbau und Wertung
1. Sektionen
Es werden für alle Fahrzeugklassen mindestens 7 und maximal 10 Sektionen erstellt. Bei
Zweitagesveranstaltungen werden mindestens 10 Sektionen gesteckt.
Weiterhin ist mindestens eine zusätzliche Sektionen für Prototypen zu erstellen. Dafür kann für die
Prototypen eine normale Sektion entfallen, dieses ist vom Veranstalter festzulegen.
Die Anzahl der Versuche zwischen 2 Toren ist auf vier begrenzt. Das erste Tor ist immer vorwärts
zu durchfahren alle anderen Tore inkl. Schlußtor können sowohl vorwärts wie rückwärts befahren
werden. Anfang und Ende einer Sektion sind deutlich gekennzeichnet. Die beiden gedachten Linien
zu Beginn und am Ende einer Sektion sind im Winkel von 90 zur Fahrbahnmitte gemeint. Die
Sektion gilt als beendet/verlassen, wenn das Fahrzeug diese Linien vollständig passiert hat.
2. Aufbau der Sektionen
Es sind Stangen mit Hülse und loser Kugel zum Aufbau der Sektionen erlaubt.
3. Richtverfahren 1: System Tore (siehe Beispiel I)
Abstand der Tore: mindestens 5 m von der gedachten Fahrlinienmitte.
Breite der Tore: mindestens 2,40 m (waagerecht gemessen).
Abstand des Bandes: möglichst 2,20 m von dem gedachten Fahrbahnrand zwischen 2 Toren.
Stangenhöhe: etwa 1,20 m über dem Boden.
Anzahl der Tore: mind. 5, max. 12 Tore pro Sektion.
Mehrfachtore am Sektionsende: Mindestbreite 2,40 m, maximal 3 Tore.
4. Richtverfahren 2: System Gasse (siehe Beispiel 2)
Gasse: Die Sektionen werden in schweren Geländen in Form einer Gasse von ca. 10 m Breite
austrassiert.
Abstand der Tore: mindestens 5 m.
Breite der Tore: mindestens 9 m.
Mindestabstand des Bandes: 0,50 m von dem gedachten Fahrbahnrand zwischen 2 Toren.
Stangenhöhe: etwa 1,20 m über dem Boden.
Anzahl der Tore: mind. 5, max. 12 Tore/Sektion.
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~ Flatterband
Beispiel Richtverfahren 1
Beispiel Richtverfahren 2
5. Erläuterung der Punktwertung
Die Punktwertung erfolgt für alle Klassen nach den gleichen Regeln. Die Strafpunkte aus den
einzelnen Sektionen werden zur Gesamtpunktzahl addiert.
Für jedes Vergehen im direkten Zusammenhang z.B. Absperrband inkl. Absperrstange wird nur die
höchste Punktzahl für das Vergehen gewertet. In diesem Fall 1 x 160 Punkt so lang der
Teilnehmer sich nicht vom Absperrband löst. Werden mit dem Absperrband dabei weitere
Strafpunkt verursacht z.B. Kugel oder Stange werden diese zusätzlich gewertet.
Ein Fahrtrichtungswechsel liegt vor, wenn die Masse des Fahrzeuges gegen die bisherige
Fahrtrichtung rollt, fährt oder rutscht. Fährt der Fahrer beim Fahrtrichtungswechsel neben ein
bereits durchfahrenes Tor, darf das Fahrzeug mit der Fahrzeugkontur die gedachte Linie des
Tores nicht verlassen.
Ein weiterer Fahrtrichtungswechsel liegt nur dann vor, wenn die Rückwärtsbewegung durch
eine Vorwärtsbewegung unterbrochen wird, oder umgekehrt.
2. Kugel - 20 Punkte
Dies liegt vor, wenn die Markierung (Holzkugel) vom Fahrzeug direkt oder indirekt (z.B. durch
aufgewirbelte Steine) verursacht, herunter fällt.
3. Torstangen um- oder überfahren - 40 Punkte
Das Tor ist durchfahren, wenn das Fahrzeug mit seiner äußersten Kante min. mit einem Rad
ca. die Mitte des Rades die Torlinie überfahren hat. Fährt ein Fahrer beim
Vorwärtsfahren/Rückwärtsfahren neben ein Tor, darf die Fahrzeugaußenkante die gedachte
Linie des Tores nicht verlassen, sonst gilt das Tor als ausgelassen. Dies gilt auch, wenn bereits
durchfahrene Tore nochmals passiert werden. Bei ausgelassen Toren werden zusätzlich die
entstehenden Strafpunkte an diesem Tor geschrieben.
5. Stangen und Absperrband - 160 Punkte
Stange, Kugel dürfen nicht vom Teilnehmer oder Dritter verändert werden. Absperrband kann
ohne Hilfsmittel vom Fahrer oder Beifahrer per Hand vom Fahrzeug entfernt werden. Punkte
werden auch für Absperrstange oder Absperrband, zerbrechen, um- oder überfahren oder
zerreißen, geschrieben.
6. Die Sektion ist für den Teilnehmer jeweils beendet, wenn
• innerhalb der Sektion aufgegeben wird,
• die Sektion vor dem Ende verlassen wird/das Fahrzeug außerhalb des Bandes oder der
gedachten Linie zwischen den Absperrstangen fährt.
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7. Nichtbefahren (Verweigern) einer Sektion, Abschnallen oder Abnehmen des Helms innerhalb
der Sektion - 900 Punkte
8. Bei einem erneuten Versuch ein Tor zu durchfahren, darf das Fahrzeug durch die bereits
durchfahrenen Tore zurücksetzen.
Sonderregelungen Quad /ATV
8. Punkte für 1Fuß vorsätzlich auf den Boden setzen um anderweitig einen Vorteil zu verschaffen
Es darf nicht mit beiden Füßen vom Fahrzeug abgestiegen werde. Dieses gilt als Abbruch der
Sektion. Die Ausnahme hier: Quads ohne Rückwärtsgang dürfen nach Anweisung des
Sektionsleiters zurückgeschoben werden. Dieses wird jeweils als Rückwärtsfahren gewertet.
Natürliche Hindernisse in der Strecke (Steine/Äste oder ähnliches) dürfen nicht mit den
Gliedmaßen bewegt oder entfernt werden.
Um der Sicherheit der Teilnehmer und der Zuschauer zu gewährleisten, ist es möglich, sich in der
Sektion von begleitenden Personen sichern zu lassen. Jedoch dürfen diese nur mit Zustimmung
des Sektionsleiters die Sektion betreten.
Hierbei darf weder gezogen noch geschoben werden es ist lediglich das Quad vor umfallen oder
kippen durch die begleitende Person laut Nennung (Helmpflicht) zu halten wenn dies gewünscht
oder erforderlich ist. Bei erkennbarem Verstoß (wird dies wie Abbruch/Verlassen der Sektion
gewertet.)
Es ist einen Brustpanzer oder Körperpanzer zu tragen wie er im Motocross Verwendung findet.
Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter Tore für Quad zum Auslassen festlegen, diese Tore
sind farblich zu kennzeichnen.
6. Streckenskizze
Eine Streckenskizze, aus der die Lage der Sektionen ersichtlich ist, muss bei der Dokumen-
tenabnahme aushängen.
7. Sicherheit
Geeignete Feuerlöschmittel sowie Ölbindemittel und Schaufel müssen in ausreichender Menge
(min. 1 Feuerlöscher min. 6kg pro Sektion) zur Verfügung stehen. Empfehlung jedes Fahrzeug
sollte einen Feuerlöscher mitführen.
Die Erstversorgung durch anwesende Rettungssanitäter (erkennbar, sofort erreich- und
einsetzbar) und ein RTW muss bei allen Veranstaltungen vor Ort sein.
Eine Zufahrt und Abfahrt des Sanitätsdienstes muss jederzeit gegeben sein.
8. Manschaftswertung
Als Mannschaft müssen min. 3 Fahrzeuge max. 4 Fahrzeuge genannt werden. Gewertet werden nur
die 3 besten Fahrzeuge einer Mannschaft. Die Einzelplatzierungen der Teilnehmer werden addiert
und die Mannschaft mit der niedrigsten Punktzahl gewinnt.
Teil C: Technische Bestimmungen
Zulässige Fahrzeuge:
Es dürfen Geländewagen mit Vierradantrieb starten. Für die Klassen 1 bis 5 müssen dafür
mindestens 50 identische Fahrzeuge weltweit produziert sein.
Klasse: 1
Suzuki LJ 50, LJ 80, Haflinger, Daihatsu Sparcar, Fiat Panda 4x4
Side by Side
Klasse: 2
Suzuki SJ 410/413
Klasse: 3
Suzuki “echter” Samurai (breite Achsen & Radläufe), Jimny, Golf Country, Daihatsu Rocky
(kurz), Aro 10, Willys M 3, M 38, Hotchkiss M 20l, Munga 4, Munga 6, Munga 8, Jeep CJ 5,
Delta, Mutt, VW Iltis, Austin Champ, Alfa Matta, Fiat, Campagnola, Mahindra, SJ 413 (lang),
Suzuki Vitara, Suzuki X-90, Daihatsu Feroza, M 151 A, Shiguli UAZ 2121, Toyota RAV 4,
Daihatsu F 10, F 20, F 50, F60, Lada Niva
Klasse: 4
Toyota BJ 40, BJ 42, Jeep CJ 7, LR 88, LR 90, Mitsubishi Pajero, Isuzu Trooper, Jeep
Wrangler, Toyota BJ 70, LJ 70, Rocky lang, Opel Frontera, Korando, Suzuki Vitara lang,
Terrano II. Ford Maverick, Kia Sportage, GAS 69.
Klasse: 5
Range Rover, LR 109. LR 110, Mercedes G kurz & lang, Nissan Patrol GR kurz & lang, Nissan
Terrano, Mitsubishi Pajero V20 & lang, Isuzu Trooper lang. CJ 6, CJ 8, Toyota HJ 45, BJ 43,
Daihatsu Pick Up, Hi-Lux, Chevrolet Blazer, Scout, UAZ, Ford Bronco, Ramcharger, Pinzgauer
4x4, Volvo Lappländer, Toyota HJ 60, 61, LJ 73, LJ 75, BJ 75, Four Runner, HJ 80, HDJ 80,
Opel Monterey, Peugeot Dangel, Jeep Cherokee, Terrano II lang, Ford Maverick lang,
Mitsubishi L 300.
Klasse: 6/7
Alle vorgenannten Fahrzeuge mit über die Definition „Serienfahrzeuge“ hinausgehenden
Änderungen und alle Fahrzeuge, die in den Klassen 1 bis 5 nicht zuzuordnen sind, auch
Eigenbauten. Serienfahrzeuge mit einem Aufschlag über 15 % werden auch in die Proto
eingestuft.
Klasse: 8 ATV /Quad
Es kann mit allen Quad / ATV Marken, welche für Erwachsene bestimmt sind, gestartet
werden.
Nicht genannte Fahrzeuge werden vom Veranstalter einer Klasse zugeordnet.
Klasse 1-5: Seriennahe Fahrzeuge
Sicherheitsgurte: Es müssen für die Insassen mindestens die serienmäßigen
Sicherheitsgurte (3-Punktgurte) vorhanden sein.
Reifen:
Erlaubt sind alle Reifengrößen. Erlaubt sind Wettbewerbsreifen, wie Dessert Dog, Alligator,
Ackerschlepperprofil, Stoppel- und Noppenreifen, werden aber mit 5% beaufschlagt. Für
Veränderungen am Profilbild durch z.B. Herausschneiden von Stollen erfolgt ebenfalls ein
Aufschlag von 5%, wenn der Originalreifen nicht unter Wettbewerbsreifen zählt. Ketten sind
verboten.
Bremsen:
Die Wirkungsweise der Bremsanlage darf nicht verändert werden. Es dürfen
Scheibenbremsen und Bremskraftverstärker nachgerüstet werden. Einzelradbremsen oder
Bremsen die nur auf eine Fahrzeugseite wirken sind nicht erlaubt. Eine Feststellbremse, die
auf die Kardanwelle oder Hinterachse wirkt, muss vorhanden sein.
Motor:
Motoren sind freigestellt.
Getriebe:
Wird der Kraftfluss (z.B. nur Vorderradantrieb, wenn dies nicht serienmäßig ist) im Getriebe
geändert, wird dies mit 10% beaufschlagt. Eine Abschaltung der Hinterachse wird generell
mit 5% beaufschlagt. Der Übersetzung ist freigestellt.
Achsen:
Übersetzungsverhältnisse und Befestigung der Achsen unterhalb oder oberhalb der Federn
sind freigestellt. Typfremde Achsen werden mit 5% beaufschlagt. Der Originalradstand ist
beizubehalten, bei Veränderungen erfolgt eine Einstufung in Klasse 6.
Türen/Dach/Elektrik:
Hardtop, Plane, Spiegel, Hecklappe, Rücksitze, Reserveradhalterungen, Rücklichter und
Oberteil der Türen dürfen entfernt werden. Ein Türunterteil, dass mindestens 10 cm höher
sein muss als die unbelastete Sitzfläche, muss auch dann vorhanden sein, wenn das
Fahrzeug serienmäßig ohne Türen ausgeliefert wird.
Tank:
Form und Lage des Tanks kann verändert werden. Er muss gegen Beschädigungen gesichert
sein und fest mit dem Fahrzeug verschraubt sein.
Stoßstangen:
Die Stoßfänger sind freigestellt. Sie können auch entfernt werden.
Federn:
Federungssysteme (Drehstab-/Blatt-/Schraubenfedern), die nicht der Serie entsprechen,
werden mit 5% beaufschlagt. Nicht serienmäßige Niveauregulierungen sind verboten. Der
Originalradstand ist beizubehalten, bei Veränderungen erfolgt eine Einstufung in Klasse 6.
Sperren:
Für die hinteren Antriebsräder ist eine Differentialsperre freigestellt. Eine funktionsfähige
vordere Differentialsperre wird mit 5% beaufschlagt.
Auspuff:
Die Abgasanlage ist freigestellt, darf aber einen Lautstärkepegel von 98 dB bei 2/3 der
Nenndrehzahl nicht überschreiten.
Lenkung:
Die Originallenkung ist vorgeschrieben, allerdings dürfen die Lenkanschlagsschrauben
verändert werden. Servolenkung ist erlaubt, auch als Nachbau.
Bügel / Käfig :
Fahrzeuge müssen generell mit einem Überrollbügel ausgerüstet sein. Der Überrollbügel muss
mit dem Fahrzeug fest (festes Grundmaterial vorausgesetzt) verbunden, nach hinten beidseitig
abgestützt sein. Im Hauptbügel (Bügel auf Höhe der B-Säule mit den seitlichen Abstützung nach
hinten) muss min. eine Diagonale vorhanden sein. Sollte der Bügel zum Käfig erweitert sein,
darf alternativ zur Diagonale eine Dachstrebe genutzt werden. Die Lage der Diagonale /
Dachstrebe und der seitlichen hinteren Abstützung werden auf Beispielbilder im Anhang
veröffentlicht. Bei Verwendung eines Käfigs darf auch der Scheibenrahmen entfernt werden.
Bei Bügel oder Käfig sind die original Karosseriemaße einzuhalten. Abweichungen (kleiner als
Originalmaß) werden mit je 5% für A und B-Säule beaufschlagt, dieses betrifft auch die
Entfernung der B-Säule ohne Ersatz (Breite beachten). Der Hauptbügel muss bis zur
Schulterhöhe mindestens den Außenmaßen der Sitze entsprechen und über den Kopf der
Insassen (mit Helm in aufrechter Sitzposition) reichen. Bei Fahrzeugen mit Käfig ohne
Scheibenrahmen darf der Käfig max. 10 cm schmaler je Seite als die Maße der Frontscheibe
sein und muss max. 10 cm hinter der vorderen Außenkante des Scheibenrahmens beginnen.
Fahrzeuge mit kleineren Käfigen werden in Proto eingestuft.
Ausnahme der Bügelpflicht: Geschlossene Fahrzeuge ab Baujahr 2005 mit gültiger
Hauptuntersuchung (TÜV) und Zulassung nach StVZO können ohne Käfig starten. Der
Veranstalter behält das Recht diese Fahrzeuge von der Teilnahme aus zu schließen oder
ausgewählte Sektionen zu sperren. Fahrzeuge ohne Käfig können nicht an der Jahreswertung
teilnehmen.
Scheibenrahmen :
Scheibenrahmen dürfen nicht entfernt (auch nicht geklappt) werden, wenn kein Käfig
vorhanden ist.
Karosserie:
Die Karosserie muss unterhalb der Gürtellinie den Originalmaßen entsprechen. Die Gürtellinie
ist vorn die Linie auf der die serienmäßige Motorhaube aufliegt. Hinten und seitlich bei
offenen Fahrzeugen der obere Rand der serienmäßigen Bordwand und bei geschlossenen
Fahrzeugen die Unterkante der Fenster. Für die Türen gilt das oben Festgelegte.
Helme:
Müssen eine Straßenzulassung haben und über ein E Prüfzeichen verfügen.
Ältere Fahrzeuge:
Diese dürfen auf den neusten Stand, jedoch typengebunden, umgerüstet werden.
Achtung! Alles nicht ausdrücklich erlaubte ist verboten!
Klasse 6 + 7: Prototypen & Serienfahrzeuge mit mehr als 15%
Aufschlag
Fahrzeuge:
Alle Fahrzeuge müssen zwei Achsen und vier gummibereifte Räder haben.
Karosserie:
Diese muss einwandfrei gearbeitet und darf keinesfalls nur behelfsmäßiger Natur sein. Die
Karosse darf keine scharfen Kanten aufweisen. Der Radius von Ecken und Kanten muss
mindestens 8 mm betragen. Die Karosserie muss fest, starr und undurchsichtig sein. Sie
muss alle mechanischen Elemente vollständig abdecken. Vorne muss die Karosserie bis
mindestens zur Höhe der Lenkradmitte und nicht weniger als 42 cm über die
Fahrersitzbefestigung reichen. Seitlich muss die Karosserie den Insassen einen
ausreichenden Schutz bieten. Dazu muss sie bis mindestens zu einer Linie von 10 cm über
dem höchsten Punkt der unbelasteten Sitzoberfläche reichen. Die Fahrzeuge müssen eine
geschlossene Bodenplatte haben.
Sitze:
Die Anzahl der Sitze ist freigestellt, sie müssen fest mit der Karosserie verschraubt sein.
Motorraum:
Zwischen Motor- und Fahrgastraum sowie zwischen Kraftstoffbehälter und Fahrgastraum
muss eine flüssigkeitsdichte und feuerfeste Schutzwand eingebaut sein.
Radaufhängung:
Die Fahrzeuge müssen gefederte Achsen haben. Eine starre Verbindung mit dem Chassis ist
verboten.
Überrollkäfig:
Ist in allen Fahrzeugen der Klasse 6, den Richtlinien entsprechend, zwingend vorgeschrieben.
Sicherheitsgurte:
Es sind mindestens Hosenträgergurte vorgeschrieben.
Achsen / Lenkung:
Klasse 6 darf nur eine gelenkte Vorderachse verwenden. Klasse 7 darf 2 gelenkte Achsen
nutzen.
Jedermann / Einsteiger (wenn vom Veranstalter angeboten):
Es dürfen KFZ Quad ATV mit min 4 gummibereiften Rädern (vom Serienfahrzeug bis zum
Proto)starten. Bei Prototypen dürfen während dem Wettkampf keine Hinterachslenkung,
Einzelradbremse und nicht serienmäßige Niveauregulierungen verwendet werden.
Auswertung auf Basis vom Handycapfaktor.
Vergleich Klasse 1-3 HCF 1 / Klasse 4+5 HCF 2 Proto HCF 1
Startgeld bei Jedermann beträgt 15 Eur.
Dreipunktgurte sind min. vorgeschrieben. Helme werden empfohlen.
Sektionsaufbau erfolgt wie in der Serienklasse. Es sollten 4 Sektionen gebaut werden.
Achtung: Sicherheitsbestimmungen der Klasse 1-7:
Für alle Fahrzeuge sind Haltegriffe für den Beifahrer vorgeschrieben.
Für Fahrzeuge der Klasse 6/7 , Prototypen, ist die Benutzung eines Schutznetzes über dem
Überrollkäfig in einer gesondert für Klasse 6/7 ausgewiesenen Sektion empfohlen.
Das Befahren der Sondersektionen für Prototypen ist nur mit den vorgeschriebenen
Sicherheitsausrüstungen erlaubt.
Kaisten, 03.11.2018